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Corona-Regelungen ab dem 07.12.2021

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Quelle: km-bw.de ©
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat für Baden-Württemberg neue Regelungen veröffentlicht, die ab dem 07. Dezember 2021 in Kraft treten.


Die kompletten Regelungen die die Ausübung des Sports betreffen (Trainigs- und Spielbetrieb), können unter folgendem Link eingesehen werden:

Regelungen für den Sport ab 7. Dezember 2021


 
Seit dem 23. November ist in Baden-Würtemberg die Alarmstufe II in Kraft!
 
Neben konkreten Bestimmungen bzgl. der aktuellen Corona Situation (7-Tage Insidenz) werden darin folgende Themenn erörtert:

Generelle Maßnahmen

  • Abstandsempfehlung von 1,5 Metern zu anderen Personen
  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen; im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann
  • Hygienekonzept und Datenverarbeitung

Allgemeine Regelungen

  • Auslösender Faktor:
    1. 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (landesweit)
      Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankt sind, je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

      oder
    2. Drohende Überlastung der Intensivstationen (AIB)
      Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (absolute Anzahl in Baden-Württemberg)
  • Vierstufiges System:
    Basisstufe
    Warnstufe (ab Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder AIB-Wert 250)
    Alarmstufe (ab Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 3 oder AIB-Wert 390)
    Alarmstufe II (ab Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6 oder AIB-Wert 450)
  • Das Landesgesundheitsamt macht im Tagesbericht COVID-19 den Eintritt der jeweiligen Stufe bekannt (Lagebericht COVID-19 Baden-Württemberg - Landesgesundheitsamt Stuttgart).

(*) 2G-plus-Regelung

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Dabei gilt, dass Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen sind. Zudem sind folgende Personengruppen ohne Boosterimp-fung bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäu-renachweis / PCR-Test erfolgen).
07.12.2021 / Stefan Kientzlerzurück >>

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