HSG Aktuell
Corona-Regelungen ab dem 07.12.2021
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat für Baden-Württemberg neue Regelungen veröffentlicht, die ab dem 07. Dezember 2021 in Kraft treten.
Die kompletten Regelungen die die Ausübung des Sports betreffen (Trainigs- und Spielbetrieb), können unter folgendem Link eingesehen werden:
Regelungen für den Sport ab 7. Dezember 2021
Seit dem 23. November ist in Baden-Würtemberg die Alarmstufe II in Kraft!
Neben konkreten Bestimmungen bzgl. der aktuellen Corona Situation (7-Tage Insidenz) werden darin folgende Themenn erörtert:
Generelle Maßnahmen
- Abstandsempfehlung von 1,5 Metern zu anderen Personen
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen; im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann
- Hygienekonzept und Datenverarbeitung
Allgemeine Regelungen
- Auslösender Faktor:
- 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (landesweit)
Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankt sind, je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
oder - Drohende Überlastung der Intensivstationen (AIB)
Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (absolute Anzahl in Baden-Württemberg)
- 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (landesweit)
- Vierstufiges System:
Basisstufe
Warnstufe (ab Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder AIB-Wert 250)
Alarmstufe (ab Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 3 oder AIB-Wert 390)
Alarmstufe II (ab Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6 oder AIB-Wert 450) - Das Landesgesundheitsamt macht im Tagesbericht COVID-19 den Eintritt der jeweiligen Stufe bekannt (Lagebericht COVID-19 Baden-Württemberg - Landesgesundheitsamt Stuttgart).
(*) 2G-plus-Regelung
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Dabei gilt, dass Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen sind. Zudem sind folgende Personengruppen ohne Boosterimp-fung bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäu-renachweis / PCR-Test erfolgen).
07.12.2021 / Stefan Kientzlerzurück >>